Riesterrente - staatlich geföderte Altersvorsorge

Die Riester Rente wird staatlich gefördert und für Arbeitnehmer lohnt es sich immer einen Riester-Vertrag abzuschließen, da durch die staatliche Förderung ein Gewinn gewährleistet ist, auch wenn keinerlei Erträge erwirtschaftet werden. Die Einzahlungen Ihrerseits und die staatlichen Zulagen sind für die Auszahlungen garantiert.

Möglich ist das Riester-Sparen in Form von einer Rentenversicherung, einen Fondssparplan, einen Banksparplan sowie einen Bausparvertrag. Die Förderung bleibt überall gleich und der Vertrag passt sich Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen an, sodass Sie den Beitrag erhöhen, senken oder auch mal aussetzen können. Die Altersvorsorgezulage vom Staat betragen 154 € Grundzulage und 185 € für jedes vor dem Jahr 2008 geborene Kind. Kinder die ab Januar 2008 geboren wurden, werden sogar mit 300 € gefördert. Der Rest der zu zahlenden Beträge setzt sich aus eigenen Einzahlungen zusammen, wobei zu beachten ist, das die vollen Zulagen gefördert werden wenn der eigene Beitrag zusammen mit der Förderung 4% des Vorjahreseinkommen beträgt.

Private Altersvorsorge wird immer wichtiger
Positiv ist sicherlichauch zu bewerten, das Berufsanfänger unter Studenten unter 25 Jahren einen Berufseinsteiger-Bonus von 200 € erhalten, dieser gilt auch rückwirkend. Einzige Vorrausetzung ist hierbei, dass neben dem Studium im Jahr eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt wurde. Wie lange jemand sozialversichert sein muss schreibt der Vertrag nicht vor. Es reicht also auch ein Tag vollkommen aus.

In Zeiten der Wirtschaftkrise ist auch noch erwähnenswert das dies angesparte Kapital Hartz-IV sicher ist, es muss also nicht verbraucht werden um Grundsicherung zu erhalten.

Für Verdiener mit höherem Einkommen lohnen sich Sparverträge aufgrund der Steuervorteile. Man muss nur den entsprechenden Antrag ausfüllen und an den Anbieter seines Riester-Vertrages zurücksenden.
Riester-Förderung erhalten alle, die an die gesetzliche Rentenversicherung Pflichtbeiträge zahlen, Arbeitnehmer, Wehr- u. Zivildienstleistende, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Kindererziehende sowie Landwirte nach dem Gesetz über die Alterssicherung. Minijobber sind grundsätzlich für den Arbeitnehmer sozialabgabefrei, wenn allerdings Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, kann auch ein Minijobber Riester-Förderzulagen erhalten. 15% hat der Arbeitgeber für die Rentenversicherung beim Minijobber abzuführen, der Minijobber kann nun 4,9% dazulegen ,damit ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung gegeben. Es muss sich aber um ein echtes Arbeitsverhältnis handeln, ein Scheinarbeitsverhältnis reicht dabei nicht aus.

Anspruch auf Riesterrente haben seit 2008 auch Beamte die eine Beamtenversorgung aufgrund Dienstunfähigkeit haben oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten.
Auch Empfänger von Arbeitslosengeld können Riester-Zulagen beanspruchen, während der Arbeitslosigkeit kann man den Vertrag ruhen lassen oder weiter einzahlen.
Die Teilnahme an der Riester-Förderung ist freiwillig ,jeder Ehepartner muss einen eigenen Versorgungsanspruch besitzen ,Hausfrauen erhalten die volle Grundzulage, wenn der Ehemann seinen eigenen Mindestbeitrag zahlt, sofern dieser berufstätig ist und voll rentenversicherungspflichtig ist.

Die Beiträge für die Riester-Rente können auch als Sonderausgaben in der Steuereerklärung berücksichtigt werden. Das Finanzamt berücksichtigt die günstigste Lösung.
Wesentliche Kriterien für die Anerkennung von Riester-Anlagen sind folgende Punkte:

  • das angelegte Kapital darf während des Sparens nicht beleihbar sein
  • es muß pfändungssicher sein
  • es muß garantiert sein,dass zumindest die eingezahlten Beiträge zurück gezahlt werden
  • Transparenz der Einzahlungen
  • eine Auszahlung darf erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen
  • das bisher angesparte Geld kann auf einen anderen Anbieter übertragen werden

Keine Förderung erhalten Personen die freiwillig Rentenversichert sind, nicht versicherungspflichtige Selbständige und geringfügig Beschäftigte mit Versicherungsfreiheit.