Berufsunfähigkeitsversicherung

Ein Leben kann manchmal von einem Moment auf den anderen auf den Kopf gestellt werden und sich grundlegend ändern. Sei es durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung. Dies kann zufolge haben, das man über einen längeren Zeitraum nicht mehr arbeitsfähig ist, also nicht mehr in seinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann. Damit kann unter Umständen ein finanzieller und sozialer Abstieg ausgelöst werden, dem man jedoch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung entgegenwirken kann. Doch für wen kommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt infrage und was sollte man dabei beachten? Auf diese Fragen soll der Artikel einen kurzen Überblick geben.

Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle geeignet ist, die außer durch Ihren Beruf keine andere Einkommensquelle besitzen. Eine Gruppe wird dabei allerdings häufig vernachlässigt, da man oft nicht weiß das sich diese ebenfalls gegen eine Berufsunfähigkeit versichern kann. Die Rede ist von Hausfrauen beziehungsweise Hausmännern. Auch wenn diese in der Regel nicht über ein eigenes Einkommen verfügen, kann ein Ausfall durch Krankheit oder Unfall einen finanziellen Einschnitt bedeuten. Denn in diesem Fall müssen die Aufgaben, welche bislang durch die Hausfrau oder den Hausmann ausgeführt wurden, durch eine Haushaltshilfe übernommen werden. Und diese muss ebenfalls bezahlt werden. Für Beamte ist es in der ersten fünf Jahren sinnvoll eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn erst nach Ablauf dieser Zeitspanne erwerben diese einen Anspruch.

Ab wann gilt man als Berufsunfähig?

Um in Falle eines Falles keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man schon bei Versicherungsabschluss darauf achten, wie die jeweilige Versicherung in dem Vertrag eine Berufsunfähigkeit definiert. Dabei kann man in zwei Arten als Definition der Berufsunfähigkeit unterscheiden. Zum einen kann eine Berufsunfähigkeit dann vorliegen, wenn man den Beruf, den man zuletzt ausgeübt hat, für mindestens drei Jahre nicht nachgehen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob man einen anderen Beruf erlernt hat und ob man eventuell einen anderen Beruf ausüben könnte. Weitaus häufiger wird man allerdings auf die Klausel stoßen, das eine Berufsunfähigkeit dann vorliegt, wenn man den Beruf mindestens drei Jahre nicht mehr ausüben kann, in welchen man zuletzt gearbeitet hat und auch keinen anderen gleichwertigen Beruf, welcher der Erfahrung und dem Bildungsstand des Versicherten entspricht. Auch wenn in dem Vertrag kein Zeitpunkt festgelegt ist, lässt sich nach allgemeiner Rechtsprechung sagen, dass eine Arbeitsunfähigkeit dann besteht, wenn man länger wie drei Jahre einen Beruf nicht nachgehen kann. Um eventuelle Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden, sollte man jedoch schon vor Vertragsabschluss darauf bestehen, dass der Zeitpunkt ab wann die Versicherung mit den Zahlungen beginnt, genau definiert wird. Verständlicherweise sichern sich die Versicherungen gegen einen Missbrauch ab. Deshalb muss die Berufsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen werden.

Welche Einschränkungen gibt es?

In manchen Fällen existieren in den Verträgen Klauseln, welche die Leistungen unter bestimmten Voraussetzungen einschränken. Dies kann dann zum Beispiel bei Krankheiten, die bereits bekannt sind oder bei Berufsgruppen die besonderen Gefahren ausgesetzt sind sein. Für eben diese Berufsgruppen kann jedoch auch eine Klausel eingefügt werden, welche besagt, dass die einschränkende Klausel aufgehoben wird. So besteht zum Beispiel bei einer Krankenschwester eine erhöhte Gefahr vor Infektionen, was den Vertrag einschränken würde. Durch die Aufhebungsklausel umfasst die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch auch wieder einen Versicherungsschutz bei Infektionen.